Häufige Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen – schnell und übersichtlich.

Die Jahresabrechnung kann erst erstellt werden, wenn uns alle Versorgerrechnungen sowie die Ablesewerte der einzelnen Wohnungszähler vorliegen. Ist die Abrechnung erstellt, so wird sie zur Belegprüfung gegeben und anschließend an alle Eigentümer versendet.

Die Eigentümerversammlung findet statt, sobald die Jahresabrechnung erstellt und dem Verwaltungsbeirat zur Prüfung vorgelegt wurde.

Sobald Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Die endgültige Änderung der Eigentumsverhältnisse, können und dürfen wir erst mit Nachweis der Eigentumsänderung im Grundbuch (Abteilung 1) vollziehen. Eine Eintragungsvormerkung ist nicht ausreichend.

Bis wir diesen Nachweis erhalten, besteht ausschließlich eine Rechtsbeziehung zum aktuell, im Grundbuch eingetragenen Eigentümer. Das bedeutet, dass wir nicht befugt sind, jegliche Informationen an den künftigen Eigentümer zu übermitteln. Außerdem, dass Sie als Eigentümer, nach wie vor Schuldner der monatlichen Vorschüsse (Hausgeld) sind. Sollten Sie mittels Kaufvertrag eine andere Regelung getroffen haben, so müssen Sie dies mit Ihrem Vertragspartner direkt abwickeln.

Bei Einreichung des Grundbuchauszugs, werden die bezahlten Vorschüsse, entsprechend eingetragenem Eigentumsübergang (Datum) rückabgewickelt.

Die Höhe der monatlichen Vorschüsse wird mittels Beschlusses in der Eigentümerversammlung definiert. Sie werden in aller Regel auf Grundlage der Kosten des letzten Wirtschaftsjahres kalkuliert.

Sollten Sie übers Jahr mehr zahlen, als tatsächlich anfällt, so erhalten Sie den auf die Bewirtschaftungskosten entfallenden Teil, mittels Jahresabrechnung / Abrechnungsspitze, nach Beschlussfassung zurück.

Nutzen Sie hierfür gerne unser Eigentümerportal Homecase (Nachrichten).

Wir benötigen den Grundbuchauszug (beim Eigentümerwechsel) sowie die Zwischenablesung der Heizungs- und Wasserzähler. So können wir Ihnen die Heizkosten gerne entsprechend aufteilen.

Nutzen Sie hierfür gerne unser Eigentümerportal Homecase (Nachrichten).

Soweit in Ihrer Anlage eine Schließanlage verbaut ist, müssen Sie diese Bestellung über uns abwickeln. Sie finden das entsprechende Bestellformular in Homecase.

Nutzen Sie hierfür gerne unser Eigentümerportal Homecase (Nachrichten).

Bitte achten Sie darauf umfassende Informationen einzureichen.
Beachten Sie außerdem, ob die notwendige Beschlusskompetenz der Gemeinschaft besteht.

Wir bitten um Verständnis, dass ausschließlich aussagekräftige Beschlussanträge, welche mindestens 5 Wochen vor der Eigentümerversammlung bei uns eingehen, berücksichtigt werden können.